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In der Nacht von 27. auf 28. Februar 1933 steht der Berliner Reichstag in Flammen. Die NSDAP nutzt den Brand, um den Weg in eine Diktatur zu ebnen.

 

Der Brand

Nur knapp einen Monat nach der Ernennung von Adolf Hitler zum Reichskanzler steht das Reichstagsgebäude am 27. Februar 1933 um kurz nach 21 Uhr in Flammen. Gleich mehrere Brandherde führen zu dem verheerenden Feuer. Der Brandstifter wird schnell gestellt: Der junge Holländer Marinus van der Lubbe gibt sich als Alleintäter aus und ist geständig. Noch heute ist die Frage, wer das Feuer tatsächlich gelegt hat, umstritten.

Die Folgen

Den Reichstagsbrand weiß das nationalsozialistische Regime für sich zu nutzen. Der Brand fällt mitten in den Wahlkampf für die Reichstagswahl am 5. März 1933. Das NS-Regime sieht in dem Feuer einen bevorstehenden Aufstand der Kommunisten. Bereits in der Nacht werden unzählige KPD-Mitglieder festgenommen. In den nächsten Tagen folgen tausende politische Gegner, hauptsächlich Kommunisten. Doch auch andere Regime-Widersacher und linke Intellektuelle werden in provisorische Konzentrationslager überführt.

Legalisiert wird das Vorgehen bereits am 28. Februar 1933 mit der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“. Die Notverordnung beruht auf Artikel 48 der Weimarer Verfassung. Die Grundrechte werden damit massiv eingeschränkt. Verhaftungen können ohne Nennung von Gründen erfolgen, ein Rechtsschutz von Angeklagten wird obsolet, das Postgeheimnis wird aufgehoben. Ebenfalls sind der Schutz des Eigentums und die Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit nicht mehr gegeben. Die radikale Gewaltanwendung gegen politische Gegner ist nun legal. Die Verordnung versetzt das Land in einen permanenten Ausnahmezustand und führt zum Ende des Rechtsstaats in seiner bisherigen Form.

Der Prozess

Der Prozess gegen Marius van der Lubbe wird von Beginn an stark durch das NS-Regime gelenkt. Neben van der Lubbe werden der KPD-Fraktionschef Ernst Togler und drei bulgarische Kommunisten angeklagt. Da der Fall von internationalen Medien genau beobachtet wird und eine unabhängige Untersuchungskommission in London bereits vor Prozessbeginn zu dem Urteil kommt, dass die Nationalsozialisten Mittäter waren, muss das NS-Regime diese öffentliche Meinung widerlegen. Am Ende wird van der Lubbe zum Tode verurteilt, Ernst Togler und die drei bulgarischen Kommunisten werden jedoch freigesprochen. Die Aufhebung des Todesurteils gegen van der Lubbe erfolgt erst am 10. Januar 2008, 74 Jahre nach der Hinrichtung des Holländers.

Nach der Wahl im Jahr 1933

Die NSDAP kommt bei der Wahl am 5. März 1933 auf 43,9 Prozent der Stimmen. Am 8. März wird die KPD auf Grundlage der „Reichstagsbrandverordnung“ verboten, im Juni auch die SPD. Das bereits am 24.  März erlassene „Ermächtigungsgesetz“ ermöglicht es, dass allein die Regierung Gesetze beschließen, und die Verfassung ändern kann.